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BFH 22.10.2003 I R 15/03, NWB 8/2004 S. 57

Abgabenordnung | Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2a AO bei offener Gewinnausschüttung nach vorheriger Gewinnthesaurierung

Nach dem wird durch den Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wj kein abweichender Zinslauf gem. § 233a Abs. 2a AO i. d. F. des JStG 1997 ausgelöst, wenn dieser Beschluss ein erstmaliger ist (Bestätigung der Senatsurt. v. - I R 60/98, BStBl 1999 II S. 634; v. - I R 90/98, BFH/NV 1999 S. 1448, und v. - I R 45/00, BStBl 2001 II S. 326). Um einen erstmaligen Gewinnverwendungsbeschluss in diesem Sinne handelt es sich nicht, wenn er einen vorangegangenen Beschluss der Gesellschaft ersetzt, durch den der Gewinn des betreffenden Wj thesauriert wurde.