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BFH 20.11.2003 VII B 214/03, NWB 7/2004 S. 56

Steuerberatung | Überprüfung von Prüfungsentscheidungen durch das Gericht (§ 37 StBerG)

Das Gericht kann eine angefochtene Prüfungsentscheidung nur begrenzt daraufhin überprüfen, ob sie an fachlichen Beurteilungsmängeln leidet oder ob die Prüfer den ihnen zustehenden prüferischen Bewertungsspielraum überschritten haben. Dabei ist zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen zu unterscheiden. Dem Gericht ist es zwar verwehrt, sein eigenes Urteil über die richtige Bewertung der Prüfungsleistung an die Stelle des Urteils der Prüfer zu setzen. Es kann aber in Bezug auf Fachfragen darüber befinden, ob die von den Prüfern als falsch bewertete Antwort des Prüflings im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist, dies allerdings nur, soweit der Prüfling aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen bestimmte fachwissenschaftliche Beurteilungen der Prüfer rügt. Beru...