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BGH 28.01.2004 IV ZR 65/03, NWB 7/2004 S. 54

Reisevertragsrecht | Berechnung der Entschädigung aus Reiseabbruchversicherung bei Flugpauschalreise

Verspricht eine Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Erkrankung) Leistungen für den Fall eines frühzeitigen Abbruchs der Reise (sog. Reiseabbruchversicherung), so bemisst sich der zu erstattende Wert der nicht genutzten Reiseleistung bei einer Pauschalreise u. a. nach dem Pauschalpreis und gerade nicht nach dem Wert einzelner Reiseteilleistungen. Im vorliegenden Rechtsstreit sah der ) daher den Flug bei einer Flugpauschalreise als untrennbaren Bestandteil der Reise und somit auch des Pauschalpreises an. Infolgedessen stellen die in den Pauschalpreis eingerechneten Flugkosten – je nach Zeitpunkt des notwendig gewordenen früheren Rückflugs ganz oder teilweise – nutzlose erstattungsfähige Aufwendungen dar. Die Versicherung kann sich da...