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Gewerbesteuer | Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer
Der (NWB EN-Nr. 1497/2003) entschieden, dass die Erhebung der GewSt nicht gegen das GG verstößt, da sie weder zu einem übermäßigen Eingriff in Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden führt, noch eine Verletzung des Gleichheitssatzes darstellt. Die Erhebung der GewSt verstößt nach Auffassung des BFH auch nicht gegen eine der Grundfreiheiten des EGV. Insbesondere stellt die Beschränkung der Erhebung der GewSt auf Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden, keine Diskriminierung i. S. des Gemeinschaftsrechts dar. Das BVerfG hatte zuvor in zahlreichen Entscheidungen die Vereinbarkeit der GewSt mit Art. 3 Abs. 1 GG bejaht. Zuletzt nahm die 2. Kammer des Zweiten Senats des und 2 BvR 1488/93 – Beschwerden zur Verfassu...BStBl 1978 II S. 125