Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Sozialversicherungsbeiträge mindern nicht die Einkünfte und Bezüge des Kindes (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG)
Nach dem sind die Einkünfte und Bezüge des Kindes i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht um die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu mindern. Die Beiträge sind im Kj 1997 in ausreichendem Umfang bereits bei der Bemessung des Jahresgrenzbetrags i. S. dieser Bestimmung berücksichtigt (Anschluss an das , BStBl 2000 II S. 566). Anmerkung: Die schnelle und ausführlich begründete Entscheidung, mit der der VIII. Senat des BFH dem VI. Senat gefolgt ist, mag ein Anzeichen dafür sein, welche Bedeutung der Rechtsfrage auch vom BFH beigemessen wird. Nachdem der Kläger vor dem FG einen beachtlichen Erfolg errungen und sich auch ein anderer Senat des FG dieser Rspr. angeschlossen hatte, erscheint eine Verfassungsbeschwerde unvermeidlich. Vergleichbare Fälle s...