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FG Münster Urteil v. - 11 K 4407/02 Kg

Gesetze: EStG § 62 Abs 2, EStG § 62 Abs 2 S 1, EStG § 70, EStG § 70 Abs 3, AuslG § 15, AuslG § 69, AuslG § 69 Abs 3, EStG § 62

Kindergeld:

Kindergeldanspruch nach Ablauf der bisherigen, aber vor Gewährung einer erneuten Aufenthaltserlaubnis; Bindungswirkung eines bestandskräftigen Ablehnungsbescheides auf Gewährung von Kindergeld

Leitsatz

1) Ein Ausländer hat einen Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Aufenthaltserlaubnis ist. Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn der Aufenthalt des Ausländers bis zur Entscheidung über die beantragte Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 AuslG gestattet ist.

2) Einem bestandskräftigen Bescheid, mit dem eine Kindergeldfestsetzung aufgehoben wird, kommt Bindungswirkung bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe zu.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
GAAAB-15561

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