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Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Geschäftsführungsleistungen an eine Personengesellschaft
Erläuterung, Kritik, Empfehlungen
I. Tatbestandsmerkmale „Selbständigkeit„ und „Sonderentgelt„ nach Verwaltungsauffassung
Nach dem (BStBl 2003 II S. 36) ist die Geschäftsführungs- und Vertretungsleistung eines Gesellschafters an die PersGes eine umsatzsteuerbare Leistung, wenn der Geschäftsführer selbständig i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG tätig ist und für die Geschäftsführungs- und Vertretungstätigkeit ein Sonderentgelt erhält. Die FinVerw hat sich der geänderten Rspr. angeschlossen und sah zunächst vor, sie ab dem (, BStBl 2003 I S. 68), dann ab dem (, BStBl 2003 I S. 378) anzuwenden. S. dazu ausführlich Korn/Strahl, NWB F. 7 S. 6021 (NWB Heft 19/2003) sowie Kieker/Schiller, NWB F. 7 S. 6059 (NWB Heft 22/2003).
Für die Praxis überraschend hat sich das BMF dann mit Schr. v. - IV B 7 - S 7100 - 246/03 (NWB EN-Nr. 61/2004) erstmals eingehend mit den Tatbestandsmerkmalen Selbständigkeit und Sonderentgelt auseinandergesetzt und im Hinblick darauf die Frist für die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urt. V R 43/01 ein weiteres Mal verlängert: Die Grundsätze sind nun erstmals auf Leistungen anzuwenden, die nach dem ausge...