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NWB Nr. 6 vom Seite 357

Einschnitte bei der Eigenheimzulage

Von den Sparmaßnahmen der Bundesregierung sind auch die Häuslebauer betroffen. Die Eigenheimzulage wurde erheblich gekürzt. Bis Ende 2003 gab es eine staatliche Förderung bis maximal 20 448 € (über acht Jahre). Ab 2004 sind es nur noch 10 000 €. Die Kinderzulage wurde leicht erhöht von 6 136 € (über acht Jahre) auf 6 400 €. Der Erwerb

von Altbauten wurde dem Neubau gleichgestellt. Die Eigentumsgrenzen, die festlegen, wer förderberechtigt ist, sind gesunken. Allein Stehende dürfen innerhalb von zwei Jahren nicht mehr als 70 000 € einnehmen, Paare nicht mehr als 140 000 €. Dazu kommen 30 000 € je Kind. Neu ist, dass nur die Summe der positiven Einkünfte zählt; Verluste dürfen nicht mehr abgezogen werden.