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OLG Köln 29.08.2002 8 U 5/02, NWB 6/2004 S. 48

Steuerberatung | Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen berufsüblicher Buchführungstätigkeiten

Zu den Pflichten eines Steuerberaters, der für die Auftrag gebende Gesellschaft auftragsgemäß nur die Buchführung, Jahressteuererklärungen, Lohnbuchhaltung und Bilanzen erstellt sowie Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen fertigt, gehört grundsätzlich nicht die Prüfung jeder einzelnen Buchung oder die Gesamtheit der Buchungen auf ihre materielle Richtigkeit in jedem Einzelfall. Ihm obliegt auch nicht – nach Art einer Unterschlagungsprüfung – die Prüfung, ob die Auftraggeberin bzw. die für sie Handelnden Geschäftsvorfälle unterdrücken. Ob ausnahmsweise bei der Feststellung von Unstimmigkeiten, Unklarheiten oder Verschleierungen, die im Rahmen der Durchführung der berufsüblichen Buchführungsarbeit erkennbar sind, eine Aufklärungs- und Mitteilungspflicht besteht, hängt von den konkreten...