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BGH 13.11.2003 VII ZR 57/02, NWB 6/2004 S. 46

Bauvertrag | Regelung eines Sicherheitseinbehalts in AGB

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags, dass ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % der Bausumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist durch eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft abgelöst werden kann, verstößt nicht gegen § 9 Abs. 1 AGBG (Anschl. an ). Wird die Ablösung durch die selbstschuldnerische Bürgschaft zusätzlich davon abhängig gemacht, dass keine wesentlichen Mängel vorhanden sind, ist diese Vertragsklausel unwirksam ().