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LG Hamburg 05.05.2003 620 Qs 29/03, NWB 6/2004 S. 46

Strafverfahrensrecht | zulässige Dauer einer Durchsuchung durch Beamte eines Finanzamts

Die Anordnung einer Durchsuchung, wonach Beamte des Finanzamts regelmäßig für einen mehrmonatigen Zeitraum die Geschäftsräume eines Beschuldigten aufsuchen dürfen, um die tatsächlichen Tageseinnahmen zu überprüfen und entsprechende Aufzeichnungsbelege sicherzustellen, ist von § 102 StPO nicht gedeckt (, wistra 2004, 36 m. Anm. von Webel; a. A. z. B. LG Münster, PStR 2003, 125).