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FG Köln 20.02.2003 10 K 3534/99, NWB 6/2004 S. 39

Einkommensteuer | doppelte Haushaltsführung anlässlich einer Promotion (§ 9 Abs. 1, § 15 Abs. 2 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Mangelnde Zeit, Tätigkeiten für den Gewerbebetrieb auszuüben, und das Fehlen von Marktanalysen oder anderweitigen Berechnungen sprechen für das Nichtvorliegen der Gewinnerzielungsabsicht. (2) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung sind auch anlässlich einer Promotion – entgegen der bisherigen Rspr. des BFH – als beruflich veranlasst anzusehen, wenn zwischen dem Arbeitsverhältnis des Doktoranden und der Doktorarbeit ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. (3) Aufwendungen anlässlich der doppelten Haushaltsführung liegen nur vor, soweit sie nicht durch ein Stipendium erstattet wurden.