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BBK Nr. 2 vom Seite 85 Fach 30 Seite 1482

Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand nach IAS/IFRS

Prof. Dr. Volkmar Botta, Dipl.-Kfm. Ralf Staub und Dipl.-Kfm. Adrian A. Weinaug, Jena
Kernaussagen

Wahlrechte führen zu unterschiedlichen Bilanz- und GuV-Strukturen. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit von Abschlüssen und zur Förderung der Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen sollten Zuwendungen der öffentlichen Hand konsequenterweise nach der Bruttomethode bzw. unter der GuV-Position „sonstige Erträge“ verbucht werden.


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Kurzgliederung

I.
Bilanzierung von Zuwendungen nach IAS 20
III.
Lösungen
Brutto- und Nettomethode
II.
Sachverhalt und Aufgaben
IV.
Vergleich und Fazit

I. Bilanzierung von Zuwendungen nach IAS 20

1. Einführung

IAS 20 regelt die Behandlung von „Government Grants“ im Rechenwerk des Unternehmens. Im Kontext der IAS/IFRS werden unter „Government“ außer Regierungsbehörden auch Institutionen mit hoheitlichen Aufgaben wie z. B. die BfA und ähnliche Körperschaften unabhängig davon verstanden, ob diese auf internationaler, nationaler oder lokaler Ebene agieren (vgl. IAS 20.2). Insoweit erklärt sich die deutsche Übersetzung des Wortes „Government“ mit „öffentlicher Hand“.

Das Wort „Grants“ ist mit „Zuwendung“ zu übersetzen. Allgemein wird unter einer Zuwendung i. S. des IAS 20 die Übertragung von i. d. R. finanziellen Mitteln der o. g. Geber ...