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Bilanzierung und Abgrenzung des Mietkaufs
KernaussagenZur Finanzierung betriebsnotwendiger Investitionen steht eine Vielzahl von Instrumenten bereit. Neben einem Kauf der Sachanlagen spielen dabei Mietverträge eine immer größere Rolle. In der Praxis kommt es hinsichtlich der Abgrenzung zwischen dem Mietvertrag, dem Mietkauf und einem Ratenkauf immer wieder zu Schwierigkeiten. Für einen bilanzierungspflichtigen Gewerbetreibenden entstehen jedoch unterschiedliche steuerrechtliche Konsequenzen daraus, ob ein klassischer Mietvertrag oder ein Mietkauf bzw. Ratenkauf vorliegen. Die geschilderten Modelle sollen daher durch ausführliche Beispiele praxisgerecht erläutert werden.
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I. | Sachverhalte und Aufgaben | • | Unechter Mietkauf | ||
• | Miete mit anschließendem Kauf | • | Ratenkauf | ||
• | Echter Mietkauf | II. | Lösungen |
I. Sachverhalte und Aufgaben
Aufgabe 1: Ein Einzelunternehmer (= Vermieter V) schließt mit der X-GmbH (= Mieter M) einen Mietvertrag über ein Verwaltungsgebäude mit einer monatlichen Miete i. H. von 3 000 € ohne USt ab. Mietbeginn soll am sein. Der Mietvertrag ist jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar. Nachdem der Vermieter form- und fristgerecht den Mietvertrag zum gekündigt hat, tritt M noch im Ja...