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FG München Urteil v. - 14 K 3488/02 EFG 2004 S. 377

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1a Nr. 1 EWGRL 388/77 Art. 17 Abs. 2 Buchst. a EWGRL 388/77 Art. 17 Abs. 6 EWGRL 388/77 Art. 27 EStG§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG 1973 § 1 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. c

Ausschluss des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten mit Gemeinschaftsrecht unvereinbar

Umsatzsteuer 1999

Leitsatz

Der Ausschluss des Rechts auf Vorsteuerabzug in Höhe von 20 v. H. der für angemessene und nachweislich betrieblich veranlasste Bewirtungskosten in Rechnung gestellten Steuer nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG ist mit dem Gemeinschaftsrecht nicht zu vereinbaren. Der Vorsteuerabzug kann insofern durch Berufung auf das günstigere Gemeinschaftsrecht des Art. 17 Abs. 2 und Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG erreicht werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 344 Nr. 6
EFG 2004 S. 377
EFG 2004 S. 377 Nr. 5
INF 2004 S. 132 Nr. 4
KÖSDI 2004 S. 14140 Nr. 4
BAAAB-15097

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