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OLG Koblenz 10.06.2003 1 W 342/03, NWB 5/2004 S. 37

Internet | Wiederholungsgefahr bei Spam-Mail

Es ist grundsätzlich unzulässig, unerwünschtes Werbematerial im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zu versenden. Allein die Einräumung der Möglichkeit für den Adressaten, die Zusendung weiterer E-Mails durch „Anklicken„ einer „Abstell-E-Mail„ zu unterbinden, schließt den Unterlassungsanspruch grundsätzlich nicht aus (, CR 2003, 766).