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Einkommensteuer | zwei Doppelhaushälften auf ungeteiltem Grundstück als ein Objekt eines Grundstücksgeschäfts (§ 15 Abs. 2 EStG)
Objekt i. S. der Rspr. zum gewerblichen Grundstückshandel ist z. B. jedes selbständig veräußerbare Grundstück, grundstücksgleiche Recht oder Recht nach dem WEG. Die Indizwirkung hängt i. d. R. weder von der Größe und dem Wert des einzelnen Objekts noch von dessen Nutzungsart ab. Deshalb können Objekte nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, sondern auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten sein. Zwei Doppelhaushälften auf ungeteiltem Grundstück bilden ein Objekt i. S. der Rspr. zum gewerblichen Grundstückshandel (). – Anmerkung: Wie bei einem Mehrfamilienhaus, das in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll, ist auch bei Doppelhaushälften darauf zu achten, dass eine Teilung des Grundstücks nicht vor der Veräußerung erfolgt, wenn da...