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Finanzgerichtsordnung | Beginn der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 3 FGO)
Wie der entschieden hat, ist die Frist zur Begründung der NZB gem. § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO eine selbständige Zweimonatsfrist, die mit der Zustellung des angefochtenen Urteils beginnt. Innerhalb dieser Frist ist die Beschwerde auch dann zu begründen, wenn die Einlegungsfrist versäumt worden und deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (vgl. , NJW 1992 S. 2780, zu § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO).