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ArbG Bielefeld 24.09.2003 4 Ca 3784/02, NWB 4/2004 S. 27

Arbeitsrecht | Rückzahlung von Fortbildungskosten

Einem Arbeitgeber steht bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung seitens des Arbeitnehmers ein Anspruch auf Rückzahlung von Aufwendungen für eine Fortbildungsmaßnahme nicht zu, wenn der Anstoß zur Fortbildungsteilnahme von ihm selbst ausgegangen ist. Dass die Teilnahme an der Fortbildung freiwillig war, ändert nichts daran. Ein Erstattungsanspruch ist ferner dann ausgeschlossen, wenn bei Abschluss des Arbeitsvertrags nicht erkennbar ist, welche Schulungskosten auf den Arbeitnehmer zukommen werden. Dieser muss vielmehr auf alle Folgen, die sich für ihn aus dem Abschluss einer Rückzahlungsvereinbarung ergeben, zu Beginn der vereinbarten Ausbildung klar und unmissverständlich hingewiesen werden. Verlangt ein Arzt Rückzahlung der Kosten einer Fortbildung einer Arzthelferin auf ...