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Energiewirtschaft | Abwälzung erhöhter Kosten durch staatliche Förderung erneuerbarer Energien
Die erhöhten Beschaffungskosten, die einem Energieversorgungsunternehmen nach Abschluss des Sonderkundenvertrags durch das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energie v. , das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz v. und Kraft-Wärme-Kopplungs-Ausbau-Gesetz v. entstanden sind, können aufgrund einer sog. Steuer- und Abgabenklausel auf den Kunden abgewälzt werden. Zwar handelt es sich bei diesen Aufschlägen weder um Steuern noch um öffentlich-rechtliche Abgaben. Es liege eine Vertragslücke vor, die so auszulegen ist, dass das Energieversorgungsunternehmen das Risiko einer Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung aufgrund von durch staatliche Eingriffe veranlassten Mehrkosten nicht in Kauf genommen hat, sondern auf die Kunden abwälzen wollte, und dass die Kunden sich hierauf eingelassen hätten (