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Investitionszulage | Fortgeltung der Eintragung in die Handwerksrolle bei formwechselnder Umwandlung einer GmbH & Co. KG (§ 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a InvZulG 1996)
Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a InvZulG 1996 erhöht sich bei Investitionen i. S. des § 3 Nr. 4 InvZulG 1996 die InvZ u. a. dann auf 10 v. H. der Bemessungsgrundlage, wenn die WG mindestens drei Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung zum Anlagevermögen eines Betriebs des Anspruchsberechtigten gehören, der in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe eingetragen ist. Nach dem die formwechselnde Umwandlung bestimmenden Prinzip der rechtlichen und wirtschaftlichen Identität des Rechtsträgers alter und neuer Rechtsform und aufgrund der gewerberechtlichen Behandlung einer GmbH & Co. KG wie eine KapGes gilt die einer GmbH erteilte personenbezogene Erlaubnis zur Ausübung eines Handwerks und deren Eintragung in die Handwerksrolle nach dem Formwechsel in eine GmbH & Co. KG zulagenrechtlich fort, auch wenn der Formwechse...