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Investitionszulage | wirtschaftliches Eigentum an Einbauten in fremde Gebäude (§§ 2, 3 InvZulG 1993)
Mit Urt. v. - III R 4/02 führt der BFH wie folgt aus: (1) Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes können als Betriebsvorrichtungen und damit als bewegliche WG nur investitionszulagenbegünstigt sein, wenn sie aufgrund wirtschaftlichen Eigentums dem Anlagevermögen des Investors zuzurechnen sind. (2) Wirtschaftliches Eigentum an Einbauten in fremde Gebäude auf eigene Kosten setzt die Befugnis zur ausschließlichen Nutzung und einen Anspruch auf Wertersatz im Falle der Nutzungsbeendigung voraus. Wer im Zusammenhang mit der Errichtung einer Heizstation Heizkörper, Steigleitungen und Anbindungen an eine Heizstation in ein fremdes Gebäude einbaut, ist in der Regel schon mangels ausschließlicher Nutzungsbefugnis nicht deren wirtschaftlicher Eigentümer (Fortführung der BStBl 2000 II S. 144BStBl 2000 II S. 449