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BFH 25.11.2003 IV S 15/03, NWB 4/2004 S. 21

Finanzgerichtsordnung | instanzielle Unzuständigkeit des BFH (§§ 69, 70 FGO; §§ 17, 17a GVG)

Dem sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Der BFH wird nicht deshalb zum Gericht der Hauptsache i. S. des § 69 Abs. 3 Satz 1 FGO, weil bei ihm eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem Parallelverfahren desselben Stpfl. anhängig ist, in dem die gleichen materiell-rechtlichen Fragen umstritten sind, die sich auch hinsichtlich der Bescheide stellen, deren Aussetzung der Vollziehung im Einspruchsverfahren begehrt wird. (2) Eine Verweisung des Rechtsstreits an das FG kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn für den zu Unrecht beim BFH angebrachten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung die besonderen Zugangsvoraussetzungen des § 69 Abs. 4 FGO (hier: vorangegangene Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung durch die Behörde) im Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sind. (3) Den Beteiligten ...