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Aufstiegsfortbildungsförderung | Leistungsabsenkung durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 v. (BGBl 2003 I S. 3076) werden auch Leistungen aufgrund des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes abgesenkt. Betroffen sind davon die Kinderbetreuungskosten nach § 10 AFBG, das Verhältnis von Zuschuss zu Darlehen nach § 12 AFBG und der Darlehenserlass für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Existenzgründung. Die Absenkung erfolgt schrittweise zum , und .