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BGH 17.10.2003 V ZR 429/02, NWB 3/2004 S. 20

Rechtsberatung | keine Nichtigkeit eines bei Verstoß gegen die Berufsordnung zustande gekommenen Vertrags

§ 12 der Berufsordnung der Rechtsanwälte verbietet es einem Rechtsanwalt grundsätzlich, ohne Einwilligung des gegnerischen Rechtsanwalts mit dessen Mandanten Verhandlungen aufzunehmen oder zu verhandeln. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt aber weder zur Nichtigkeit eines verbotswidrig zustande gekommenen Vertrags nach § 134 BGB (Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot) noch ohne weitere Umstände zu seiner Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit) ().