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Altersteilzeit | Mindestnettobetrags-Verordnung 2004
Die Verordnung über die Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz für das Jahr 2004 (Mindestnettobetrags-Verordnung 2004) v. ist im BGBl 2003 I S. 3114 bekannt gemacht worden und am in Kraft getreten. Für das Jahr 2004 ergeben sich die Mindestnettobeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltersteilzeitG aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle.