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Arbeitnehmerentsendegesetz | zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe v. 13. 12. 2003 im BAnz Nr. 242 v. 30. 12. 2003 S. 26 093 bekannt gemacht, die mit Wirkung vom 1. 12. 2003 in Kraft getreten ist und am 31. 8. 2006 außer Kraft tritt. Danach finden die Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe v. 29. 10. 2003 (TV-Mindestlohn) auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung, die unter seinen am 1. 11. 2003 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen erbringt. Die Rechtsnormen des Tarifvertrags gelten auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im Geltungsbereich der Verordnung beschäftigen Arbeitnehmer. Der TV-Mindestlohn regelt u. a. den Tarif...