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NWB 3/2004 S. 19

Rentenversicherung | Gesetze zur Entlastung der Rentenversicherung

Das Zweite und das Dritte Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. sind im BGBl 2003 I S. 3013 bzw. 3019 verkündet worden und im Wesentlichen am in Kraft getreten. Die Gesetze bezwecken die Entlastung der Rentenversicherung durch die Aussetzung der Anpassung der Renten zum , die Herabsetzung der Schwankungsreserve der Rentenversicherung sowie die Auszahlung von Renten ab dem erst zum Monatsende. Enthalten ist auch das Beitragsgesetz 2004, mit dem der Beitragssatz in der Rentenversicherung für das Jahr 2004 auf 19,5 v. H. (Knappschaftliche Rentenversicherung: 25,9 v. H.) festgesetzt wird. Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt 2004 monatlich 201 € (Beitrittsgebiet: 169 €).