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NWB 3/2004 S. 19

Sozialversicherung | Künstlersozialabgabe-Verordnung 2004

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2004 v. ist im BGBl 2003 I S. 2736 bekannt gemacht worden. Danach beträgt der Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2004 4,3 v. H.