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NWB 3/2004 S. 18

Arbeitsrecht | Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt

Das Gesetz zur Reformen am Arbeitsmarkt v. ist im BGBl 2003 I S. 3002 verkündet worden und am in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird der Schwellenwert für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes von bisher 5 auf 10 Arbeitnehmer heraufgesetzt. Neu eingeführt wird ein Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung. Weitere Änderungen betreffen die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bei Unternehmensgründungen, eine Neuregelung der Möglichkeit von Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz bei Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung sowie eine Absenkung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld.