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NWB 3/2004 S. 17

Bundesbank | Senkung des Basiszinssatzes zum auf 1,14 v. H.

Da der marginale Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der EZB am  2,02 v. H. beträgt, ist er seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am um 0,8 Prozentpunkte gefallen. Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des ein Basiszinssatz nach § 247 Abs. 2 BGB von 1,14 v. H. (bisher 1,22 v. H.). Der Verzugszinssatz nach § 288 BGB beträgt damit 6,14 v. H. (im kaufmännischen Verkehr: 9,14 v. H.).