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Lohnsteuer | kein notwendiger Zusammenhang zwischen Anteilsveräußerung und Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit (§ 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 EStG)
Veräußert der Alleingesellschafter-Geschäftsführer freiwillig alle Anteile an seiner GmbH, kann die Entschädigung für die Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit nach dem gleichwohl von dritter Seite veranlasst sein, da die Aufgabe dieser Tätigkeit nicht die zwangsläufige Folge der Anteilsveräußerung ist. Im entschiedenen Fall war die für die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG relevante Zwangslage gegeben. Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer hatte zwar die GmbH-Anteile aus freien Stücken verkauft; er hatte aber seine Geschäftsführertätigkeit zwangsweise aufgegeben, da der Erwerber der Anteile die Geschäftsführung der GmbH „in die eigenen Hände„ nehmen wollte.