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BFH 19.11.2003 I R 19/03, NWB 3/2004 S. 13

Einkommensteuer | Berücksichtigung ausländischer Einkünfte beim Zuzug ins Inland im Rahmen des Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG)

Verzieht ein AN im Verlauf eines Kj vom Ausland ins Inland, so sind gem. seine in diesem Kj vor dem Zuzug erzielten Einkünfte im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen (Bestätigung der Senatsurt. v. - I R 63/00, BStBl 2003 II S. 302, und v. - I R 40/01, BStBl 2002 II S. 660). Dazu führt der Senat weiter aus: § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG 1996 verstößt nicht gegen das Gleichheitsgebot des GG. Das gilt auch und insbes. für die Behandlung des ganzjährig und des lediglich zeitweilig im Inland unbeschränkt Stpfl. § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG 1996 macht insoweit keine Unterschiede und erfasst auch denjenigen unbeschränkt Stpfl., der nach einem DBA als in beiden Vertragsstaaten ansässig gilt. Die Vorschrift knüpft nicht an das Bestehen oder Nichtbestehen eines DBA oder an dessen Ausgestaltung an, sondern erfasst alle Fälle der unbeschränkten Steuerpflich...