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NWB Nr. 3 vom Seite 151 Fach 27 Seite 5731

Die gesetzliche Krankenversicherung

Stand: 1. 1. 2004

von Oberverwaltungsrat Horst Marburger, Geislingen

S. 152Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die weit verzweigte und umfangreiche Rechtsmaterie der Krankenversicherung (KV) vermitteln. Da die gesetzliche KV in erster Linie eine Versicherung der Arbeitnehmer ist, werden hauptsächlich die Regelungen für diesen Personenkreis dargestellt. Besonderer Wert wird dabei auf die Tatbestände gerichtet, mit denen die Betriebe zu tun haben.

Die gesetzliche KV ist in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Gesetze geändert worden. Zuletzt geschah dies mit Wirkung ab durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. (BGBl 2003 I S. 2190). Dieses Gesetz hat zahlreiche Leistungskürzungen sowie Änderungen bei den Zuzahlungen und der damit zusammenhängenden Belastungsgrenze gebracht. Auch sind strukturelle Änderungen vorgenommen worden. Strukturell ist die ges. KV auch durch die Krankenkassenwahlfreiheit beeinflusst worden, die seit dem gilt und zum Teil auch durch das GMG geändert worden ist. Mit der Wahlfreiheit verbunden ist ein starker Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Im Wesentlichen gelten für die KV in den neuen Bundesländern die gle...