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FG München Urteil v. - 4 K 4652/02 EFG 2004 S. 358

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3, BGB § 2253, BGB § 2289

Abzug von Pflegeleistungen als Kosten zur Erlangung des Erwerbs

Abzug von Pflegeleistungen nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG

Erbschaftsteuer

Leitsatz

Vom Erwerber erbrachte Pflegeleistungen können nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG nur abgezogen werden, wenn eine erbvertragliche Verpflichtung zu diesem Zeitpunkt schon bestand. Ein notarielles Testament genügt noch nicht.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 358
EFG 2004 S. 358 Nr. 5
QAAAB-14739

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