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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 340/2002

Gesetze: AO § 328 Abs. 1 Satz 1AO § 329AO § 332 Abs. 1 Nr. 1AO 332 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 § 180 Abs. 2 v§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 § 180 Abs. 2 v § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Festsetzung von Zwangsgeld zur Abgabe einer Feststellungserklärung

Leitsatz

Die Finanzbehörden können gegen eine Person, die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet ist, unabhängig davon, ob auch eine andere Person oder mehrere andere Personen auf Grund derselben oder anderer Vorschriften ebenfalls zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind oder sein könnten, ein Zwangsgeld festsetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAB-14685

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