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FG Köln Urteil v. - 2 K 7905/00

Gesetze: EStG § 50 d Abs 1, EStG § 50 d Abs 1 S 1, EStG § 50 d Abs 1 S 2, EStG § 50 a Abs 4, EStG § 49 Abs 1, EStG § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst. b, DBA USA Art 17 Abs 1

Ausland:

Freistellung vom Steuerabzug bei Unterschreiten der Bagatellgrenze nach Art. 17 Abs. 1 DBA USA

Leitsatz

1) Für die Prüfung, ob die Bagatellgrenze des Art. 17 Abs. 1 DBA USA i.H.v. 20.000 US-Dollar überschritten ist, sind die Einnahmen aus der persönlich ausgeübten Tätigkeit - hier der Künstler - und die ihnen erstatteten oder für sie übernommenen Kosten zu addieren.

2) Für den Begriff der Einnahme kann auf § 8 Abs. 1 EStG zurückgegriffen werden, wobei der volle Bruttobetrag, d.h. einschließlich der Umsatzsteuer, einzubeziehen ist.

3) Ergibt eine Auslegung des Vertrags, dass dem Künstler kein über die vereinbarte Gage hinausgehender Honoraranspruch auf die gesetzliche Umsatzsteuer zusteht, ist sie für die Beurteilung der Bagatellgrenze über die vereinbarte Gage hinaus nicht einzubeziehen. Entsprechendes gilt für die § 50a EStG-Steuer und den Solidaritätszuschlag.

Fundstelle(n):
DAAAB-14363

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