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Investitionszulage | Förderung von betrieblichen Investitionen im Jahr 2004
Gemäß hat die Europäische Kommission am die erforderliche Genehmigung für die Förderung von nach dem begonnenen Investitionen nach § 2 InvZulG 1999 erteilt. Damit entfällt der Vorbehalt des § 10 Abs. 1 InvZulG 1999 i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl 2002 I S. 4034; BStBl 2002 I S. 1144).