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BMF 11.12.2003 IV A 6 - S 2176 - 70/03, NWB 1/2/2004 S. 2

Einkommensteuer | Nachholverbot gem. § 6a Abs. 4 EStG bei einer fehlerhaften Rückstellungszuführung aufgrund eines Rechtsirrtums

Nach § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG kann eine Pensionsrückstellung in einem Wj höchstens um den Unterschied zwischen dem Teilwert der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wj und am Schluss des vorangegangenen Wj erhöht werden. Rückstellungsbeträge, die in einem Wj zulässig gewesen wären, können in einem späteren Wj grds. nicht nachgeholt werden (sog. Nachholverbot). Durch diese Regelung soll eine willkürliche Rückstellungsbildung und die damit verbundene Verzerrung des Periodengewinns vermieden werden (BT-Drucks. 7/1281 S. 40). Der (NWB EN-Nr. 1350/2002) entschieden, dass das Nachholverbot gem. § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG auch bei Rückstellungen anzuwenden ist, die in einem vorangegangenen Wj aufgrund einer zulässigen Berechnungsmethode niedriger als möglich bewertet worden sind. Nach dem