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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - II 386/96

Gesetze: EStG § 34 Abs. 3

Tarifbegünstigung bei mehrjähriger Tätigkeit gem. § 34 Abs 3 EStG

Leitsatz

  1. Nach dem Wortlaut des § 34 Abs. 3 EStG (i.d.F. ab 1990) kann die Tarifbegünstigung beansprucht werden für Vergütungen, die für eine „mehrjährige„ Tätigkeit gezahlt werden.

  2. Die Tätigkeit muss sich über mehrere Veranlagungszeiträume erstreckt haben, sie muss aber eine Dauer von mindestens 12 Monaten nicht erreichen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAB-14112

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