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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - II 224/95

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4

Bargelddiebstahl in der Privatwohnung als Betriebsausgabe

Leitsatz

  1. Geldverluste können zu Betriebsausgaben führen, wenn das schadenstiftende Ereignis dem betrieblichen Bereich entstammt.

  2. Wird betriebliches Barvermögen aus einer Privatwohnung entwendet, so ist für den entwendeten Betrag der Betriebsausgabenabzug zulässig, sofern zuvor keine Entnahmehandlung gegeben ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AAAAB-14111

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