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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1541/01 EFG 2004 S. 798

Gesetze: EStG § 15, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 7 Abs. 1, EStG § 7 Abs. 4, HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

Behandlung von Modernisierungsaufwendungen im Zusammenhang mit einer Umnutzung des Gebäudes

Leitsatz

Wird ein modernisierungsbedürftiger, bisher zu Wohnzwecken genutzter Gebäudeteil zu einem Sonnenstudio umgestaltet, so sind die damit im Zusammenhang anfallenden Modernisierungsaufwendungen - ungeachtet ihres relativ bescheidenen Ausmaßes - auch dann Herstellungskosten des Sonnenstudios, wenn weder eine Erweiterung, noch eine wesentliche Verbesserung vorgenommen wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2005 S. 8 Nr. 34
DStRE 2004 S. 371 Nr. 7
EFG 2004 S. 798
EFG 2004 S. 798 Nr. 11
FAAAB-14063

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