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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 433/2002 EFG 2003 S. 1396

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1 Satz 4, BSHG § 91 Abs. 2 Satz 3

Abzweigung des Kindergeldes bei Kostenübernahme durch Sozialhilfebeträge

Leitsatz

Ein Sozialhilfeträger, der im Rahmen der Eingliederungsbeihilfe für Behinderte die gesamten Kosten für die vollstationäre Unterbringung eines behinderten volljährigen Kindes übernimmt, kann die Abzweigung des Kindergeldes auch dann in voller Höhe für sich beanspruchen, wenn der Kindergeldberechtigte seiner nach § 91 Abs. 2 Satz 3 BSHG auf 26 € beschränkten Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1396
EFG 2003 S. 1396 Nr. 19
EAAAB-14059

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