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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 281/02 EFG 2004 S. 103

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2EStR R. 106 Satz 3

Berechnung der Kürzung des Vorwegabzuges

Leitsatz

  1. Zusammenveranlagte Eheleute bilden kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung beim Sonderausgabenabzug eine Einheit. Das gilt jedoch nicht für die Bemessungsgrundlage.

  2. Die Einnahmen des beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers aus nichtselbstständiger Tätigkeit, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, dürfen in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges nicht einbezogen werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 72 Nr. 2
EFG 2004 S. 103
EFG 2004 S. 103 Nr. 2
ZAAAB-13991

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