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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 5 V 40/98

Gesetze: UStG § 9 Abs. 2UStG § 27 Abs. 2UStR 2000 Abschn. 148 a Abs. 5 Satz 2

Ein nur mündlich erteilter Bauauftrag reicht für den Beginn der Errichtung eines Gebäudes im Sinne des § 27 Abs. 2 UStG nicht aus

Leitsatz

  1. Die Errichtung eines Gebäudes setzt gem. Abschn. 148 a Abs. 5 Satz 2 UStR 2000 u.a. die Erteilung eines spezifizierten Bauauftrags an den Bauunternehmer voraus.

  2. Zivilrechtlich erfordert ein derartiger Bauauftrag zwar keine Schriftform, die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen sind davon aber unabhängig.

  3. Umsatzsteuerlich ist erforderlich, dass der Bauauftrag leicht nachprüfbar ist. Ein mündlich vereinbarter Bauauftrag gewährleistet die leichte Nachprüfbarkeit nicht.

Fundstelle(n):
AAAAB-13541

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