Dienstwagengestellung im Folgejahr als steuerermäßigte Arbeitnehmerabfindung
Leitsatz
Wird dem Steuerpflichtigen anlässlich seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis neben einer zum 31.12. fälligen Barentschädigung
eine 3 Monate in das Folgejahr hineinreichende Dienstwagennutzung gewährt, deren Wert sich auf 1% der Gesamtentschädigung
beläuft, so ist die für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei außerordentlichen Einkünften zu fordernde Zusammenballung
der Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum wegen der Geringfügigkeit des Sachbezugs und dessen von den Vertragsparteien nicht
zu beeinflussenden Zuflusszeitpunktes gleichwohl zu bejahen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1153 Nr. 21 XAAAB-13315
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