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Thüringer FG Urteil v. - I 998/02 EFG 2003 S. 1045 Nr. 14

Gesetze: KraftStG § 8 Nr. 1, KraftStG § 8 Nr. 2, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 3, KraftStG § 2 Abs. 2 S. 1

Besteuerung eines für die Jagd umgebauten Geländefahrzeugs „Suzuki 1.9 TD Hubertus II” als PKW oder als LKW

Kraftfahrzeugsteuer

Leitsatz

Ein als „Santana (E) SJ” aus Spanien importiertes, für die Jagd umgebautes (u.a. Entfernung der hinteren Sitze, Ersetzung der hinteren Seitenfenster durch eingeschweißte Seitenbleche, Anbringung eines Hundegitters sowie einer Wildwanne) Diesel-Geländefahrzeug „Suzuki 1.9 TD Hubertus II” mit einer Länge von 3,47 m, Breite 1,53 m, Höhe 1,67 m, einem Sitzraum von 120 cm, einer Ladefläche von 90 cm, einem Leergewicht von 1180 kg, einer Nutzlast von 290 kg und einem Hubraum von 1905 ccm ist als PKW nach dem Hubraum zu besteuern.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1045 Nr. 14
ZAAAB-13174

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