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THÜRINGER FG Urteil v. - I 132/99

Gesetze: InvZulG 1996 § 2 Abs 1BewG § 68 Abs 2 Nr 2BGB § 93ff

Fahnenmasten als investitionszulagenbegünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter

Leitsatz

Unmittelbar Werbezwecken dienende Fahnenmasten auf dem Außengelände eines Lebensmittelmarktes sind als Betriebsvorrichtungen selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter im Sinne des Investitionszulagengesetzes.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAB-13137

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