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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - V 101/99 EFG 2002 S. 184 Nr. 4

Gesetze: EStG § 3 Nr. 50

Zur Höhe nicht steuerbaren, pauschalierten Auslagenersatzes bei Kinderbetreuer

Leitsatz

Zahlt ein gemeinnütziger Verein an die bei ihm angestellten Betreuer für die vollstationäre Betreuung von Kindern in einer familienähnlichen Wohngruppe neben dem Gehalt einen monatlichen Betrag zur Abgeltung der Sachkosten, so handelt es sich um nicht steuerbaren Auslagenersatz, sofern der Betrag den Sachkostenanteil des vom Jugendamt für die Betreuung an den Verein gezahlten Pflegesatzes nicht übersteigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 184 Nr. 4
VAAAB-13038

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