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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - V 221/98

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Fortbildungskosten bei Aufbaustudium trotz erstmaliger Erlangung eines akademischen Grades

Leitsatz

Aufwendungen für ein Studium an einer Hochschule bzw. Fachhochschule, durch das erstmals ein Hochschulgrad erlangt werden soll, sind grundsätzlich als Ausbildungskosten (Sonderausgaben) zu behandeln. Von diesem Grundsatz abweichend sind die Aufwendungen als Fortbildungskosten (Werbungskosten) anzuerkennen, wenn sich das Erststudium als Aufbaustudium darstellt, das die bisherige Berufsausbildung ergänzt, die Kenntnisse der Erstausbildung voraussetzt und weiterhin diese vorhandenen Kenntnisse bei Beginn des Studiums geprüft werden.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
QAAAB-12970

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